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Wappen des Landes Salzburg
In Artikel 8 Landes-Verfassungsgesetz heißt es: "Das Wappen des Landes Salzburg ist das historische Wappen. Es besteht aus einem gekrönten gespaltenen Schild: rechts in Gold ein aufrechter, nach rechts gewendeter schwarzer Löwe, links in Rot ein silberner Balken." Am oberen Schildrand ruht außerdem der Fürstenhut mit fünflappigem Hermelinstulp samt purpurner Haube, darauf drei perlenbesetzte Spangen, inmitten der goldene Reichsapfel.
Als derzeit gültige historische Erklärung wird die Übernahme des persönlichen Siegels von Herzog Philipp von Kärnten, der von 1246 bis 1256 erwählter Erzbischof von Salzburg war, angegeben. Da die Sponheimer jedoch bis 1269 einen schwarzen Panther in Silber, die Staufer aber einen rotbewehrten schwarzen Löwen in Gold führten, ist eine Ableitung des Wappens von letzteren naheliegender. Der silberne Balken in Rot ist von ungeklärter Herkunft, zumal die Farben des Erzstiftes später schwarz-gelb-rot-weiß waren. Mit dem Fürstenhut wird der Bezug zum Fürstentum Salzburg (1803 bis 1805), das Kurfürst Ferdinand III von Toscana regierte, beziehungsweise zum Herzogtum Salzburg (1806 bis 1808, 1850 bis 1918) hergestellt.
Die Führung des Landeswappens stellt eine spezielle Art des Gebrauchs dar, die den Eindruck einer besonderen öffentlichen Berechtigung und damit einer besonderen Vertrauensstellung erwecken soll. Dieser Eindruck kann beispielsweise durch das Führen des Landeswappens in Verbindung mit einem Firmennamen entstehen. Das Recht zur Führung des Landeswappens steht daher von Gesetzes wegen nur den Organen, Ämtern und Einrichtungen des Landes zu. Darüber hinaus kann das Landeswappen von der Landesregierung als Auszeichnung verliehen werden. Die bloße Verwendung des Landeswappens steht allen frei. Mit der Verwendung des Landeswappens darf nicht der Eindruck einer besonderen öffentlichen Berechtigung, Stellung, Auszeichnung und dergleichen erweckt werden. Die gesetzliche Regelung ist im Salzburger Landeswappengesetz 1989, Landesgesetzblatt Nummer 89 in der Fassung LBGl Nr. 14/2017 angeführt.
Verleihung des Landeswappens
Beim Amt der Salzburger Landesregierung kann ein formloser Antrag auf Verleihung des Rechtes zur Führung des Landeswappens gestellt werden. Der Antrag ist zu richten an das Referat Repräsentation und Außenbeziehungen. Im Antrag muss genau angeführt sein, wo das Wappen geführt werden soll (zum Beispiel auf dem Briefpapier, auf Broschüren etc.). Außerdem muss die antragstellende Person ihre besonderen Leistungen für das Land Salzburg erläutern. Daraufhin wird ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, in dem geprüft wird, ob die antragstellende Person hervorragende, im besonderen Interesse des Landes gelegene Leistungen vollbracht hat, oder ob mit solchen Leistungen zukünftig zu rechnen ist. Falls diese Voraussetzungen vorliegen, wird die Berechtigung zur Führung des Landeswappens verliehen.
Salzburger Landesfarben und Landessiegel
Laut Landes-Verfassungsgesetz 1999 Artikel 8 sind die Farben des Landes Salzburg rot-weiß. Die Flagge von Salzburg zeigt zwei Streifen in Rot und Weiß und wurde zuletzt am 16. Februar 1921 offiziell bestätigt. Die Farben der Flagge leiten sich aus den Farben des rechten Teils des Wappens ab (Österreichischer Bindenschild der Babenberger). Die Flagge selber wurde bereits im 19. Jahrhundert verwendet. Die Flaggen der österreichischen Bundesländer werden mit oder ohne Wappen gezeigt. Amtlich verwendet tragen sie immer das Wappen, jedoch darf auch die Bevölkerung Flaggen mit Wappen verwenden. Das Landessiegel weist das Landeswappen mit der Umschrift "Land Salzburg" auf.